Jagd-Ethik

Jagd-Ethik

Lange Zeit war es verboten, Nachtsicht- oder Wärmebildtechnik in Verbindung mit Schusswaffen zu nutzen. Das Waffengesetz (veröffentlicht am 14.02.2020) bringt hier eine Änderung: Nun sind dem Jagdscheininhaber der Besitz und der Umgang mit sogenannten Dual-Use-Geräten erlaubt.

 

Insbesondere die ASP (afrikanische Schweinepest) hat die Haltung zu Nachtzieltechnik bei Jägern grundlegend verändert. Zunehmend ändern auch Bundesländer ihre Jagdgesetze, um das Schießen mit Aufsatzgeräten zu erlauben - hier finden Sie eine Übersicht zum Stand der einzelnen Länder.

 

Unterschied Dual-Use-Geräte / Nachtsichtzielgeräte

 

Echte Nachtsichtzielfernrohre, die ein eigenes Absehen und eine Verstelleinrichtung haben oder fest in der Waffe integriert sind, bleiben weiter verboten. Erlaubt sind ausschließlich Geräte, die auch separat nur zur Beobachtung nutzbar sind - sogenannte Dual-Use-Geräte.

 

Welches Wild darf mit Auf- und Vorsatzgeräten bejagt werden?

 

Die Aufhebung des Verbotes zur Bejagung mithilfe von Dual-Use-Nachtzieltechnik bezieht sich ausschließlich auf Schwarzwild. Für sonstiges Schalenwild gilt weiterhin die Beachtung des Nachtjagdverbotes, und damit auch das Verbot von Nachtzieltechnik (Dual-Use-Geräte inbegriffen). Diese Regelung wurde in's Leben gerufen, um der ASP entgegenzutreten, und um Schäden an Nutzflächen und Beständen vorzubeugen.

Grundsätzlich kann man mit entsprechender Technik bei absoluter Dunkelheit ein zweifelfreies Ansprechen von Wild sowie ein waidgerechter Abschuss ermöglichen.